Expertenwissen

Hausverkauf nach Trennung oder Scheidung

Hausverkauf nach Trennung oder Scheidung

Das ist jetzt wichtig:

Eine Trennung oder Scheidung gehört zu den emotional schwierigsten Situationen im Leben.

Neben den persönlichen Veränderungen stehen plötzlich viele organisatorische und finanzielle Entscheidungen an – besonders, wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist.

 

  • Wer bleibt im Haus?

  • Soll es verkauft werden?

  • Oder übernimmt einer den Anteil des anderen?

Diese Fragen sind oft nicht leicht zu beantworten. Doch gerade hier ist eine klare, sachliche und faire Lösung entscheidend – sowohl emotional als auch finanziell.

 

Wir erleben in unserer täglichen Arbeit als Immobilienmakler in Kaiserslautern und Umgebung – also auch in Pirmasens, Zweibrücken, Landstuhl, Kusel, Rockenhausen, Neustadt an der Weinstraße, Bad Dürkheim, Grünstadt, Alzey, Bad Kreuznach und Mainz – immer wieder, wie wichtig es ist, frühzeitig Struktur in diese Situation zu bringen.

Wenn Liebe geht, bleibt oft das gemeinsame Haus – und viele offene Fragen

Ein Haus steht für gemeinsame Jahre, Erinnerungen, Sicherheit.
Doch nach der Trennung wird es oft zum Symbol für das, was war – und kann zum emotionalen Belastungsfaktorwerden. Gleichzeitig steckt darin ein großer finanzieller Wert, den es richtig zu regeln gilt.

Vier Wege, die sich nach einer Trennung ergeben:

 

  1. Verkauf der Immobilie
    Wenn keine Einigung über die Nutzung oder Übernahme besteht, ist der Verkauf meist die fairste und einfachste Lösung. Der Erlös kann gerecht geteilt werden, und beide Partner können finanziell und emotional einen Neuanfang wagen.
  2. Übernahme durch einen Partner (Auszahlung)
    Wenn einer der beiden im Haus bleiben möchte – etwa wegen der Kinder oder emotionaler Bindung – kann er den anderen auszahlen.
    Dazu ist eine objektive Immobilienbewertung notwendig, damit beide Seiten den tatsächlichen Marktwert kennen.
  3. Vermietung oder Zwischenlösung
    Manchmal entscheiden sich Paare, das Haus zunächst zu behalten und zu vermieten – etwa, bis die Kinder ausgezogen sind oder sich der Markt verbessert. Das kann eine gute Übergangslösung sein, erfordert aber eine klare Vereinbarung über Verwaltung, Kosten und Steuern.
  4. Teilungsversteigerung
    Wenn keine Einigung möglich ist und einer der Eigentümer auf die Auflösung des gemeinsamen Besitzes besteht, bleibt oft nur die Teilungsversteigerung.
    Sie wird beim Amtsgericht beantragt und führt dazu, dass die Immobilie öffentlich versteigert wird. Allerdings ist das meist die ungünstigste Lösung, da der erzielte Preis in der Regel deutlich unter dem Marktwert liegt. Zudem belastet das Verfahren die ohnehin angespannte Situation zusätzlich.

Was viele nicht wissen: Auch bei einer Scheidung bleibt man oft gemeinsam verantwortlich

Selbst wenn man getrennt lebt, haften beide Partner für laufende Kredite, Nebenkosten oder Reparaturen – solange beide im Grundbuch stehen oder der Kreditvertrag gemeinsam läuft.

Ohne klare Vereinbarung kann das schnell zu Konflikten oder finanziellen Problemen führen.

Deshalb ist es so wichtig, frühzeitig Klarheit zu schaffen:

 

  • Wer trägt die Kosten bis zum Verkauf?
  • Wie wird der Erlös aufgeteilt?
  • Und wie lässt sich vermeiden, dass Emotionen vernünftige Entscheidungen blockieren?

Hier helfen wir als neutrale, erfahrene Vermittler – mit fachlichem Know-how, aber auch dem nötigen Fingerspitzengefühl.

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Wie wir Sie als Makler unterstützen können

Ein neutraler Immobilienmakler hilft, die Situation zu entspannen.

Wir sorgen dafür, dass beide Seiten die gleichen Informationen haben, objektive Bewertungen erhalten und alle Schritte transparent ablaufen.

Von der Wertermittlung über die Vermarktung bis zum Notartermin begleiten wir Sie strukturiert, fair und vertrauensvoll.

Richtigen Immobilienwert ermitteln – vermeiden Sie typische Fehler

Ein häufiger Fehler ist, den Immobilienwert zu überschätzen oder zu unterschätzen.
Der aktuelle Marktwert hängt von Lage, Zustand, Größe, Baujahr und Nachfrage ab.


In Regionen wie Kaiserslautern, Zweibrücken, Kusel, Pirmasens, Landstuhl, Lauterecken, Rockenhausen, Kirchheimbolanden, Neustadt an der Weinstraße, Bad Dürkheim, Landau, Grünstadt, Bad Kreuznach, Alzey, Mainz und Umgebung unterscheiden sich die Preise teils stark – insbesondere zwischen Innenstadtlage und Umland.

Eine kostenlose Marktwertanalyse oder besser noch ein professionelles Wertgutachten durch einen regionalen Makler gibt Ihnen Sicherheit, welchen Preis Sie realistisch erzielen können.
So vermeiden Sie, unter Wert zu verkaufen oder lange Leerstände zu riskieren.

Die häufigsten Fehler bei einer Scheidung mit gemeinsamer Immobilie

Eine Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern bringt oft auch komplizierte Entscheidungen rund um die gemeinsame Immobilie mit sich. Viele Paare machen dabei ähnliche Fehler – die später teuer werden können.
Hier zeigen wir die 5 häufigsten Fehler und wie ein erfahrener Immobilienmakler helfen kann, sie zu vermeiden.


  1. Keine klare Einigung über den weiteren Umgang mit der Immobilie Viele Paare schieben die Entscheidung, ob verkauft, vermietet oder einer ausgezahlt werden soll, lange hinaus. Das führt oft zu Stillstand, Streit oder finanziellen Belastungen.

    Wie ein Makler helfen kann:
    Ein neutraler Makler kann den realistischen Marktwert ermitteln, mögliche Verkaufsstrategien aufzeigen und eine sachliche Entscheidungsgrundlage schaffen. So fällt es beiden Parteien leichter, eine faire Lösung zu finden.

  2. Emotionen statt Fakten entscheiden lassen Oft hängen Erinnerungen an der Immobilie – einer will bleiben, obwohl es finanziell nicht sinnvoll ist. Das führt zu unnötigen Belastungen oder Fehlentscheidungen.

    Wie ein Makler helfen kann:
    Ein Makler bringt Objektivität in den Prozess, zeigt reale Marktwerte und wirtschaftliche Konsequenzen auf. Dadurch können emotionale Entscheidungen durch fundierte, rationale Überlegungen ersetzt werden.

  3. Falsche oder fehlende Immobilienbewertung Viele verlassen sich auf Schätzungen, Onlinebewertungen oder persönliche Einschätzungen. Das führt häufig zu falschen Preisvorstellungen und erschwert Verhandlungen – vor allem, wenn einer den anderen auszahlen möchte.

    Wie ein Makler helfen kann:
    Ein professioneller Makler erstellt eine fundierte Marktwertermittlung, die als Grundlage für faire Ausgleichszahlungen oder einen realistischen Verkaufspreis dient. Das schützt beide Parteien vor finanziellen Nachteilen.

  4. Verkauf ohne professionelle Vermarktung Manche Paare wollen „schnell verkaufen“, um das Kapitel abzuschließen, und verzichten auf eine professionelle Vermarktung. Das führt oft zu einem niedrigeren Verkaufspreis oder längerer Verkaufsdauer.

    Wie ein Makler helfen kann:
    Durch moderne Vermarktungswerkzeuge – Drohnenbilder, Videos, 360°-Touren, Social Media Marketing und KI-gestützte Präsentationen – sorgt ein Makler für maximale Sichtbarkeit, mehr Interessenten und einen besseren Preis. Zudem übernimmt er die komplette Organisation, was beide Parteien deutlich entlastet.

  5. Fehlende Kommunikation und Abstimmung zwischen den Ex-Partnern Ein häufiger Fehler ist, dass einer allein Entscheidungen trifft oder wichtige Informationen zurückhält. Das führt zu Misstrauen, Konflikten und oft auch zu Verzögerungen beim Verkauf.

    Wie ein Makler helfen kann:
    Ein erfahrener Makler fungiert als neutraler Vermittler, der alle Schritte transparent kommuniziert und beide Seiten auf dem Laufenden hält. Dadurch wird der Prozess fair, strukturiert und stressfreier für alle Beteiligten.

Fazit: Ein erfahrener Makler kann viel Stress vermeiden

Gerade in einer Trennungssituation ist es wichtig, einen neutralen, erfahrenen Partner an der Seite zu haben, der emotionale und finanzielle Interessen in Einklang bringt.
Ein Immobilienmakler sorgt für Transparenz, Fairness und optimale Ergebnisse – und hilft, diesen Schritt mit möglichst wenig Belastung zu gehen.

Mit Sicherheit die
richtige Entscheidung treffen.

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Stand: Okt. 2025

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Gute Beratung ist uns wichtig.
Jede Immobilie und jede persönliche Situation ist einzigartig – deshalb nehmen wir uns Zeit, um Ihre Fragen individuell zu beantworten.

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Häufige Fragen

Ihre Fragen, unsere Antworten

Zuerst müssen Eigentumsverhältnisse und Finanzierung geklärt werden. Dann kann entschieden werden, ob Verkauf, Übernahme oder Vermietung sinnvoll ist.

Dann gehört die Immobilie beiden zu gleichen Teilen. Kein Partner darf allein über Verkauf oder Nutzung entscheiden.

Ja, sofern sich beide auf den Immobilienwert einigen. Eine neutrale Bewertung ist hier unerlässlich.

Am besten durch eine fundierte Marktwertermittlung durch einen erfahrenen Makler oder Sachverständigen – das schafft Transparenz und Fairness.

Nach Klärung der Eigentumsverhältnisse: Bewertung → Vermarktung → Besichtigungen → Preisverhandlung → Notarvertrag.

Die Dauer der Vermarktungsphase ist von unterschiedlichsten Faktoren abhängig. Im Durchschnitt ist mit einer Verkaufsdauer von 3-6 Monaten zu rechnen. Mit einer realistischen Preisgestaltung und guter Vermarktung sind aber auch kürzere Zeiträume möglich.

Beide Eigentümer gemeinsam. Wir beraten neutral und liefern Marktdaten als Entscheidungsgrundlage.

In der Regel beide gemeinsam, da beide Eigentümer und Auftraggeber sind.

Dies hängt davon ab ob die Immobilie selbst bewohnt wurde, wie lange sie selbst bewohnt wurde und ob noch weitere Parteien in der Immobilie gelebt haben. 

Dann kann ein gerichtliches Verfahren angestrengt werden – wir versuchen aber vorher, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.

Durch neutrale, sachliche Beratung und klare Abläufe – wir helfen, Emotionen aus der Sachebene herauszuhalten.

Mit einer professionellen Bewertung und einem transparenten Verkaufsprozess über einen neutralen Makler.

Theoretisch ja, praktisch aber schwierig – kaum jemand kauft Anteile an einer nicht geteilten Immobilie.

Beide Eigentümer unterschreiben gemeinsam, der Notar kümmert sich um Zahlung, Eigentumsumschreibung und Grundbuchänderung. Auf Wunsch ist auch eine getrennte Beurkundung bzw. Nachbeurkundung möglich. 

Dann kann ein gerichtliches Gutachten eingeholt werden. Das ist aber kostspielig – oft finden wir gemeinsam vorher eine einvernehmliche Lösung.

Nicht zwingend. Ein Verkauf ist nur nötig, wenn keine andere Lösung (z. B. Auszahlung) möglich oder gewünscht ist.

Das hängt von der individuellen Situation ab. Oft bleibt derjenige, der die Kinder betreut, vorerst im Haus – rechtlich muss dies aber abgestimmt werden.

Beide Partner bleiben in der Regel gesamtschuldnerisch haftbar – auch nach einer Trennung.

Ja, wenn die Bank zustimmt und die finanzielle Tragfähigkeit nachgewiesen werden kann. 

Dann muss der Fehlbetrag gemeinsam beglichen werden oder mit der Bank eine Lösung gefunden werden.

Eine neutrale und faire Vermittlung zeichnet einen wirklich guten Makler aus. Gerade bei einer Scheidung ist es uns wichtig, beide Parteien gleichermaßen zu betreuen – mit klaren Prozessen, voller Transparenz und einem stets gleichen Informationsstand für alle Beteiligten.

Wir legen großen Wert auf diskrete Beratung und ein enges, vertrauensvolles Verhältnis zu unseren Kunden. Unser Ziel ist immer eine faire Lösung, bei der beide Seiten sich gut aufgehoben fühlen – und wir gleichzeitig den bestmöglichen Verkaufserfolg für Ihre Immobilie erzielen.

Ein gerichtliches Verfahren, um das gemeinsame Eigentum zu beenden. Meist die schlechteste Option, da der Erlös geringer ist.

Durch klare Kommunikation, neutrale Beratung und rechtzeitige Entscheidung über Verkauf oder Auszahlung.

Ja, wenn beide einverstanden sind. Eine Trennung reicht aus.

Nach Abzug aller Schulden und Kosten wird der Erlös entsprechend der Eigentumsanteile verteilt.

Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Bauunterlagen, Nachweise über Modernisierungen und Nebenkostenabrechnungen. Abhängig von der finanzierenden Bank können Bauunterlagen mit Architektenstempel und weitere Unterlagen erforderlich sein. Auch die Einsicht in das Altlastenverzeichnis und Baulastenverzeichnis ist angeraten. Eine rechtzeitige Zusammenstellung der Unterlagen vor Vermarktungsstart wird dringend empfohlen. 

Wir analysieren den Marktwert und Ihre Finanzlage – und besprechen die beste Option.

Das ist reine Vereinbarungssache zwischen den Partnern und kann im Kaufvertrag geregelt werden.

Weil ein neutraler Profi Sicherheit, Struktur und Fairness schafft – und Sie vor teuren Fehlern oder Streitigkeiten bewahrt. Meist übersteigt das finanzielle Risiko welches beim Verkauf einer Immobilie im Scheidungsfall besteht, die Maklerprovision erheblich.  

Haftungsausschluss / Disclaimer

Die bereitgestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, dienen jedoch ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine rechtliche, steuerliche, finanzielle oder sonstige Beratung dar und können eine individuelle Beratung durch entsprechend qualifizierte Fachpersonen nicht ersetzen.

Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der Inhalte entstehen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bitte beachten Sie, dass sich rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen regelmäßig ändern können. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Steuerberater, Rechtsanwälte oder andere Fachleute.

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