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Der Energieausweis liefert Information zur Energieeffizienz von Gebäuden
Haben Sie angedacht Ihre Immobilie eigenständig zu vermieten oder zu verkaufen? Dann sichern Sie sich gegen alle Risiken ab und informieren sich über alle Fallstricke des Immobilienverkaufs. Darunter ein sehr wichtiger Aspekt: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 08.08.2020. Gem. § 108 Abs. 2 GEG 2020 wird ein Verstoß mit sehr hohen Geldbußen geahndet.
Für Sie kümmern wir uns um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen.
Darum empfehlen wir den Bedarfsausweis:
Ihre Fragen, unsere Antworten
Verbrauchsausweis
Basiert auf dokumentiertem Energieverbrauch der Bewohner, der letzten 3 Jahre.
Bedarfsausweis
Der gesamte Energiebedarf des Objektes wird rechnerisch ermittelt. Unter anderem fließen die energetische Qualität des Objektes (bspw. Gebäudehülle) und Wärmeverluste mit in die Bewertung ein.
Ab Ausstellungsdatum ist der Energieausweis 10 Jahre gültig. Modernisierungen oder Umbauten erfordern sehr wahrscheinlich einen neuen Energieausweis.
In Tageszeitungen, Immobilienportalen, usw. ist die Angabe der Energieeffzienz verpflichtend.
Seit dem 01. Juli 2008 benötigt jedes Wohngebäude, welches 1965 und davor errichtet wurde, einen Energieausweis. Da ein Energieausweis 10 Jahre gültig ist, sind diese bereits abgelaufen.
Der Bedarfsausweis ist seit dem 01.Oktober 2018 für jeden Altbau mit bis zu vier Wohneinheiten sowie einem Baujahr 1977 und älter Pflicht.
Einen Energieausweis können Sie bei uns erhalten. Bei den Online-Angeboten für Energieausweise müssen Sie sämtliche Angaben selbst machen. Ein regionaler, persönlicher Ansprechpartner und ein Begehungstermin sind dabei meistens nicht angedacht.
Unsere genannten Kosten für einen Energieausweis enthalten einen persönlichen Kontakt und einen Begehungstermin, um die bestmögliche Qualität zu gewährleisten. Dagegen sind die Online-Angebote meist günstiger, da dort der persönliche Kontakt und die Begehung entfällt.
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis Energieausweise ausstellen. Bspw.: Ingenieur-, Architekt- Physiker- oder Handwerker:innen. Den dürfen
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